Kindschaftssachen in Bayern
Die brutalen und teilweise rechtswidrigen Kindschaftssachen im „Schurken“-Staat Bayern finden mehrere Vergleiche in der deutschen Rechtsgeschichte. Die systematische und unumkehrbare Trennung von entsorgten Elternteilen durch eine skrupellose und menschenverachtende Familiengerichtsbarkeit in Bayern ist vergleichbar mit den Zwangsadoptionen der ehemaligen DDR-Justiz. Um diesen Horror-Urteilen einen rechtstaatlichen Anstrich zu verpassen, dienen als Grundlage die Ansichten beteiligter bayerischer Jugendämter und die stete Beauftragung der gleichen systemtreuen Gutachter und Verfahrenspfleger. Dieser staatlich organisierte Kindesentzug mit der darauf folgenden totalen Entfremdung der betroffenen Kinder zu dem entsorgten Elternteil findet wiederum ihre Wiederholung der Blutschutzgesetze des Nazi-Terrors. Mittelalterliche Vorstellungen, sowie der Einfluss der katholischen Kirche, fest verankert in der bayerischen Familienpolitik, sind die tragenden Säulen der permanenten Menschenrechtsverletzungen, finanziert aus Steuermitteln, vollzogen durch eine minderwertige Rechtssprechung. Selbst die Einführung des neuen Kindschaftsrechtes 1998 (in Bayern 1999) hat nicht zu einer Umkehr in der Denkensweise der Bayerischen Familiengerichtsbarkeit geführt. Wir sehen die Blüten einer jahrelangen CSU-Herrschaft. Rechtsbeugung seitens der Richterschaft und ein kriminelles Vorgehen bayerischer Strafverfolgungsbehörden sind die Wegweiser in die Vergangenheit der unrühmlichen Deutschen Justiz, die in Bayern eine Renaissance erlebt. Die hier von mir geschilderten Fälle betreffen ausschließlich Mütter, die durch eine pervertierte und manipulierte Verfahrensweise das Recht auf ihre Kinder verloren haben. Ebenfalls betroffene Väter mögen mir verzeihen, dass ich mich dieser Fälle angenommen habe. Seit 1993 bekämpfe ich diese menschenverachtende Familiengerichtsbarkeit in Bayern, was unschuldige Mütter betrifft. Was ich angefangen habe, beende ich auch, unangesehen meines eigenen Schicksals. Recht muss Recht bleiben sonst unterscheiden wir uns nicht von unseren Gegnern. Kinder haben das uneingeschränkte Recht auf beide Elternteile und wir haben den Anspruch auf rechtstaatliche Verfahren, Mütter und Väter zugleich. Ich selbst habe keinerlei Lebenszeichen von meinem 1999 nach Bayern entführten ehelichen Sohnes. Durch ein manipuliertes Gerichtsverfahren wurde mir jeglicher Umgang verwehrt. Mir wurde das Sorgerecht wegen „ Elterlicher Streitigkeiten „ 6 Jahre nach der Entführung entzogen, ohne dass ich meinen Sohn jemals wieder gesehen habe. Mein Sohn wurde für meine Aktivitäten und Kritik an der Bayerischen Familienrechtsprechung in Sippenhaft genommen und ebenfalls entrechtet. Die Zwangsassimilierung meines Sohnes in Bayern und die daraus erfolgte Zwangs Integration in die Katholische Kirche steht unter www.norbert-busse.de.
Norbert Busse
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